- jagdberechtigt
- jagd|be|rech|tigt 〈Adj.〉 berechtigt, in einem bestimmten Gebiet die Jagd auszuüben
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jagd|be|rech|tigt <Adj.>:berechtigt, in einem bestimmten Gebiet zu jagen.Dazu:Jagd|be|rech|ti|gung, die.* * *
jagd|be|rech|tigt <Adj.>: berechtigt, in einem bestimmten Gebiet zu jagen: Teilnahme nur für -e Personen.
Universal-Lexikon. 2012.